Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 13.02.2001 - 8 K 592/94, 8 K 769/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11789
FG Niedersachsen, 13.02.2001 - 8 K 592/94, 8 K 769/00 (https://dejure.org/2001,11789)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.02.2001 - 8 K 592/94, 8 K 769/00 (https://dejure.org/2001,11789)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. Februar 2001 - 8 K 592/94, 8 K 769/00 (https://dejure.org/2001,11789)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,11789) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Aufwendungen eines wissenschaftlichen Mitarbeiters beim BGH für Studienreisen, den Besuch der Deutschen Bundesbank und ein Arbeitszimmer

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; EStG § 12 Nr. 1 Satz 2
    Aufwendungen eines wissenschaftlichen Mitarbeiters beim BGH für Studienreisen und den Besuch der Deutschen Bundesbank; Ausstattung eines Arbeitszimmers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 12 Nr. 1 Satz 2; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1
    Wissenschaftlicher Mitarbeiter beim BGH; Werbungskosten; Lebenshaltungskosten; Studienreisen; Arbeitszimmerausstattung; Auslandsgruppenreise - Aufwendungen eines wissenschaftlichen Mitarbeiters beim BGH für Studienreisen und den Besuch der Deutschen Bundesbank; ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufwendungen eines wissenschaftlichen Mitarbeiters beim BGH für Studienreisen und den Besuch der Deutschen Bundesbank; Ausstattung eines Arbeitszimmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 1586
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 22.01.1993 - VI R 64/91

    Aufwendungen für eine Studienreise in ein fernöstliches Land sind nur dann

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.02.2001 - 8 K 592/94
    Ebenso wie es allgemeiner Erfahrung widerspricht, dass einer dreiwöchigen Studienreise nach Japan lediglich ein ganz untergeordneter Erlebniswert zukommt (BFH-Urteil vom 22. Januar 1993 VI R 64/91, BStBl II 1993, 612), widerspricht es allgemeiner Erfahrung, dass einwöchige Studienreisen nach Budapest und in die Schweiz - beliebte Ziele des Tourismus - einen ganz untergeordneten Erlebniswert haben.

    Diese Voraussetzungen liegen aber ebenso wie bei der vom BFH im BStBl II 1993, 612, beurteilten Studienreise von Richtern und Staatsanwälten nach Japan auch im Streitfall nicht vor.

    Die Revision war nicht zuzulassen, weil die Rechtssache weder grundsätzliche Bedeutung hat (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO), noch das Urteil von einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs oder des Bundesverfassungsgerichts abweicht und auf dieser Abweichung beruht (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO), sondern vielmehr den Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - insbesondere dem BFH-Urteil vom 22. Januar 1993 VI R 64/91, BStBl II 1993, 612 - folgt.

  • BFH, 23.10.1981 - VI R 71/78

    Aufwendungen für eine Auslandsgruppenreise sind nicht schon deswegen als

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.02.2001 - 8 K 592/94
    Für die Beurteilung der Frage, ob für eine Reise in nicht unerheblichem Umfang Gründe der privaten Lebensführung eine Rolle gespielt haben, hat der BFH in ständiger Rechtsprechung in erster Linie auf ihren Zweck abgestellt (BFH-Beschluss im Bundessteuerblatt II 1979, 213; BFH-Urteile vom 23. Oktober 1981, VI R 71/78, BStBl II 1982, 69, und vom 18. Oktober 1990, IV R 72/89, BStBl II 1991, 92).

    Der Steuerpflichtige muss im Einzelnen darlegen und beweisen, dass seine Reise durch die besonderen Belange seines Berufes und durch seine spezielle Tätigkeit veranlasst war und damit ein persönlicher Erlebniswert gegenüber der beruflichen Veranlassung nicht ins Gewicht fällt (BFH-Urteil, BStBl II 1982, 69).

  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.02.2001 - 8 K 592/94
    Abziehbare Aufwendungen liegen nur vor, wenn sie ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend im beruflichen Interesse getätigt werden, die Verfolgung privater Interessen also nahezu ausgeschlossen ist (BFH-Beschlüsse vom 19. Oktober 1970, GrS 2/70, BStBl II 1991, 17, und vom 27. November 1978, GrS 8/77, BStBl II 1979, 213).
  • BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77

    Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.02.2001 - 8 K 592/94
    Abziehbare Aufwendungen liegen nur vor, wenn sie ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend im beruflichen Interesse getätigt werden, die Verfolgung privater Interessen also nahezu ausgeschlossen ist (BFH-Beschlüsse vom 19. Oktober 1970, GrS 2/70, BStBl II 1991, 17, und vom 27. November 1978, GrS 8/77, BStBl II 1979, 213).
  • BFH, 18.10.1983 - VI R 180/82

    Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind dann keine Werbungskosten,

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.02.2001 - 8 K 592/94
    Ist Letzteres nicht der Fall, steht die Vorschrift des § 12 Nr. 1 EStG der Abziehbarkeit der gesamten Aufwendungen entgegen (vgl. BFH-Urteil vom 18. Oktober 1983 VI R 180/82, BStBl II 1984, 110 und die dort angegebene Rechtsprechung).
  • BFH, 26.04.1985 - VI R 68/82

    Zu den Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung eines häuslichen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.02.2001 - 8 K 592/94
    Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 26. April 1985 VI R 68/82, BStBl II 1984, 467) ist hierbei insbesondere zu untersuchen, ob der Arbeitsraum wie ein Wohnraum eingerichtet ist und damit offenbar auch eine private Benutzung ermöglicht und gefördert werden soll.
  • BFH, 18.10.1990 - IV R 72/89

    Ausfüllung der Reisetage mit beruflicher Tätigkeit wie Arbeitstage als Indiz für

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.02.2001 - 8 K 592/94
    Für die Beurteilung der Frage, ob für eine Reise in nicht unerheblichem Umfang Gründe der privaten Lebensführung eine Rolle gespielt haben, hat der BFH in ständiger Rechtsprechung in erster Linie auf ihren Zweck abgestellt (BFH-Beschluss im Bundessteuerblatt II 1979, 213; BFH-Urteile vom 23. Oktober 1981, VI R 71/78, BStBl II 1982, 69, und vom 18. Oktober 1990, IV R 72/89, BStBl II 1991, 92).
  • BFH, 02.10.1992 - VI R 11/91

    Berücksichtigung von Fahrtkosten bei Rufbereitschaft

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.02.2001 - 8 K 592/94
    Schließlich war auch der Abzug der Mietkosten für die dauerhaft zur Verfügung stehende Unterkunft in Hamburg neben den Fahrtkosten für sämtliche Fahrten von Buxtehude nach Hamburg in den Vorjahren nicht begründet (vgl. BFH-Urteil vom 2. Oktober 1992 VI R 11/91, BStBl II 1993, 113).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht